Folgende Unterlagen sind notwendig:
Diese Unterlagen senden Sie mit Ihrer Bankverbindung an Ihren Versicherungsträger mit der Bitte um Kostenzuschuss.
3. Wie oft kann ich Physiotherapie in Anspruch nehmen?
Das ist je nach Versicherungsträger unterschiedlich. Aktuell müssen keine chefärztlichen Bewilligung eingeholt werden, außer bei PT03 (Physiotherapie á 90 Minuten).
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger, ab welchem Zeitpunkt eine Bewilligung notwendig ist und welche Bedingungen für die Rückvergütung gelten.
Wenn Sie nicht bis mind. 24 Stunden (werktags) vor Ihrem Termin absagen, erlaube ich mir Ihnen den Termin in Rechnung zu stellen.
Ja, Sie können Physiotherapie in Anspruch nehmen. Diese Therapie wird als präventive Physiotherapie bezeichnet. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall keine Kosten.
Eine Wahlphysiotherapeutin hat nicht automatisch mit allen Krankenkassen einen Vertrag, sondern nur dort, wo sie diesen beantragt hat und eine Bewilligung bekommen hat. Fragen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung nach, ob die Therapeutin im WahlphysiotherapeutInnen-Verzeichnis Ihres Sozialversicherungsträgers aufscheint.