Physiotherapie Regina Maier
Ihre Wahlphysiotherapeutin in Mondsee

Wissenswertes

Fragen und Antworten rund um die Physiotherapie bei Regina Maier 


1. Erstbesuch – Was benötige ich?

  • Badetuch & Handtuch
  • Überweisungsschein vom Haus- oder Facharzt
  • Befunde, Röntgenbilder, o.ä.

2. Wie bekomme ich einen Kostenzuschuss von meiner Krankenkasse?

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  •  Rechnung
  • Nachweis der Einzahlung der Rechnung (z.B. Bankauszug)
  • Ärztliche Überweisung Ihres behandelnden Arztes mit der dazugehörigen chefärztlichen Bewilligung, wenn es sich bereits um bewilligungspflichtige Behandlungen gehandelt hat (siehe nachstehende Beschreibung – Punkt 3.)

Diese Unterlagen senden Sie mit Ihrer Bankverbindung an Ihren Versicherungsträger mit der Bitte um Kostenzuschuss.

 3. Wie oft kann ich Physiotherapie in Anspruch nehmen?

Das ist je nach Versicherungsträger unterschiedlich. Grundsätzlich sind meistens 6 Anwendungen pro Leistungsart (z.B. Einzeltherapie á 30 Min.) „chefarztfrei“, pro Quartal (Kalendervierteljahr). Weitere Therapien müssen vor der 7. Anwendung einer Leistungsart zur chefärztlichen Bewilligung eingereicht werden. Verordnungen vom Facharzt müssen immer chefärztlich bewilligt werden.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger, ab welchem Zeitpunkt eine Bewilligung notwendig ist und welche Bedingungen für die Rückvergütung gelten.  

4. Was passiert wenn ich bei einem Physiotherapietermin nicht erscheine?

Wenn Sie nicht bis mind. 24 Stunden (werktags) vor Ihrem Termin absagen, erlaube ich mir Ihnen den Termin in Rechnung zu stellen.
  

5. Ich habe keine Verordnung. Kann ich trotzdem zur Physiotherapeutin gehen?

Ja, Sie können Physiotherapie in Anspruch nehmen. Diese Therapie wird als präventive Physiotherapie bezeichnet. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall keine Kosten.

 

6. Bekomme ich von jeder Versicherung bei einer Wahltherapeutin eine Rückvergütung?

Eine Wahlphysiotherapeutin hat nicht automatisch mit allen Krankenkassen einen Vertrag, sondern nur dort, wo sie diesen beantragt hat und eine Bewilligung bekommen hat. Fragen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung nach, ob die Therapeutin im WahlphysiotherapeutInnen-Verzeichnis Ihres Sozialversicherungsträgers aufscheint.